Wenn Sie Bad Arolsen als Ihren neuen Wohnort auswählen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Anmeldung Wohnung Einwohnermeldung Einwohnermeldeamt Meldeamt Wohnsitz
Details ansehenZur Vermeidung von Obdachlosigkeit wird in Bad Arolsen eine Obdachlosenunterkunft vorgehalten. Hier können Menschen, die sonst auf der Straße leben würden, vorübergehend aufgenommen werden.
Obdachlosigkeit Wohnungslos Obdachlos Kündigung der Wohnung
Details ansehenBürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen
GEZ Rundfunkbeitrag Befreiung GEZ
Details ansehenWenn Sie innerhalb von Bad Arolsen umziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde innerhalb von 14 Tagen ummelden. Eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG ist mitzubringen.
Ummeldung Umzug neue Wohnung Wohnungsgeberbescheinigung Wohnungsgeberbestätigung
Details ansehenStadt Bad Arolsen
- Der Magistrat -
Große Allee 24
34454 Bad Arolsen